Privatärztliche Videosprechstunde

Krankschreibung per Video

Im Videogespräch prüft die Ärztin oder der Arzt, ob Ihre Beschwerden eine Arbeitsunfähigkeit begründen. Eine Bescheinigung ist nur bei medizinischer Eignung möglich und umfasst bei uns höchstens drei Kalendertage.

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In Deutschland approbierte ÄrztInnen

Bescheinigung als PDF. Keine eAU.

In Deutschland approbierte ÄrztInnen
Vormerkung 10,72 €
Hinweise zum Datenschutz
Bis 3 Kalendertage
Ärztliche Einzelfallprüfung

So funktioniert es

Von Ihrer Anfrage bis zur ärztlichen Beurteilung. Die Videosprechstunde ist die Grundlage jeder Bescheinigung.

Schritt 1

Beschwerden schildern

Sie beschreiben Ihre Beschwerden, deren Beginn und Verlauf und legen Ihr Patientenkonto an.

Schritt 2

Beispieltermin 10:30

Grundhonorar vormerken

Sie merken 10,72 € vor. Bei der Buchung wird der Betrag nur reserviert. Abgebucht wird erst nach der Sprechstunde der tatsächlich angefallene Betrag nach GOÄ; die Rechnung erhalten Sie als PDF.

Schritt 3

Per Video sprechen

Die Ärztin oder der Arzt beurteilt Ihre Beschwerden und entscheidet, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Schritt 4

Nach ärztlicher Prüfung

Bescheinigung erhalten

Wird eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt, erhalten Sie die Bescheinigung als PDF in Ihrem Patientenkonto.

Passt die Videosprechstunde zu Ihrem Anliegen?

Geeignet für Erwachsene mit Beschwerden, die sich ärztlich per Video beurteilen lassen. Ob das bei Ihnen möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Mögliche Beschwerden

  • Erkältung, Husten und Halsschmerzen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Migräne und Spannungskopfschmerzen
  • Rückenschmerzen und muskuläre Verspannungen

Nicht geeignet

  • Bescheinigungen für mehr als 3 Kalendertage
  • Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung
  • Bescheinigungen für Kinder
  • Notfälle oder Beschwerden, die eine Untersuchung vor Ort erfordern

Eine Bescheinigung kommt nur infrage, wenn anerkannte fachliche Standards keine persönliche Untersuchung vor Ort erfordern. Reicht Video dafür nicht aus, ist eine Untersuchung in einer Praxis oder geeigneten Versorgungseinrichtung erforderlich.

Kosten und Erstattung

Sie bezahlen die ärztliche Sprechstunde. Das Honorar fällt auch an, wenn keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.

  • Gesetzlich Versicherte zahlen selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese privatärztliche Leistung in der Regel nicht.

  • Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung einreichen. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif.

  • Sie erhalten eine privatärztliche Bescheinigung als PDF für Ihren Arbeitgeber. Es gibt keine eAU und keine Übermittlung an die Krankenkasse.

Vormerkung des Grundhonorars

10,72 €

GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3

Bei der Buchung wird der Betrag nur reserviert. Abgebucht wird erst nach der Sprechstunde der tatsächlich angefallene Betrag nach GOÄ; die Rechnung erhalten Sie als PDF.


Mit visueller Untersuchung

21,44 € vor Zeitzuschlägen

Entsprechend GOÄ Nr. 5.

Zeitabhängige Zuschläge richten sich nach der erbrachten Leistung und den jeweiligen Voraussetzungen der Gebührenordnung. Zuschlag B beträgt außerhalb der Sprechstunde zwischen 20 und 22 beziehungsweise 6 und 8 Uhr 10,49 €. Zuschlag C beträgt für Leistungen zwischen 22 und 6 Uhr 18,65 €; B entfällt daneben. Zuschlag D beträgt samstags, sonntags und feiertags 12,82 €; innerhalb einer Samstagssprechstunde sind es 6,41 €. Zwischen 20 und 8 Uhr kann D mit B oder C zusammentreffen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Honorar zuzüglich der im konkreten Fall zulässigen Zuschläge. Ohne Sprechstunde wird die Reservierung aufgehoben; die Einzelheiten zur Stornierung finden Sie in den Bedingungen.

Ärztliche Beurteilung per Video

  • Approbierte ÄrztInnen

    Sie führen die Videosprechstunde und beurteilen Ihre Beschwerden im Gespräch.

  • Entscheidung im Gespräch

    Ob die Videosprechstunde geeignet ist und ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.

  • Gut vorbereitet

    Halten Sie Ausweis, Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung bereit.

Ihre Fragen, klar beantwortet

Das sollten Sie vor Ihrer Anfrage wissen.

Wie lange gilt die Bescheinigung?

Höchstens 3 Kalendertage insgesamt, einschließlich rückwirkend bescheinigter Tage. Wochenenden und Feiertage zählen mit. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet über die Dauer.

Ist eine rückwirkende Bescheinigung möglich?

Die Bescheinigung beginnt grundsätzlich am Tag der Videosprechstunde, sofern die ärztliche Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Eine Rückdatierung setzt eine gewissenhafte ärztliche Prüfung voraus und bleibt bei diesem Angebot auf drei Tage begrenzt. Eine plausible Schilderung allein begründet keinen Anspruch; maßgeblich bleiben die ärztlich erhobenen Befunde im Einzelfall. Die Bescheinigung umfasst insgesamt höchstens drei Kalendertage; auch rückwirkend bescheinigte Tage zählen zu dieser Angebotsgrenze. Verlängerungen bereits ausgestellter Bescheinigungen bietet unser Angebot nicht an; wenden Sie sich gegebenenfalls an eine Praxis. Melden Sie sich möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Beginn und Verlauf Ihrer Beschwerden wahrheitsgemäß.

Was sieht mein Arbeitgeber?

Die Bescheinigung enthält Ihren Namen, das Ausstellungsdatum, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die ärztlichen Angaben. Eine Diagnose steht nicht darauf.

Wie erhält mein Arbeitgeber die Bescheinigung?

Sie erhalten die privatärztliche Bescheinigung als PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie Ihrem Arbeitgeber vor. Eine eAU oder eine Übermittlung an die Krankenkasse gibt es nicht.

Was kostet die Sprechstunde?

Sie merken 10,72 € vor (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3). Bei der Buchung wird der Betrag nur reserviert. Abgebucht wird erst nach der Sprechstunde der tatsächlich angefallene Betrag nach GOÄ; die Rechnung erhalten Sie als PDF. Mit visueller Untersuchung entsprechend GOÄ Nr. 5 beträgt das Honorar 21,44 € vor zeitabhängigen Zuschlägen. Auch ohne Bescheinigung wird das ärztliche Gespräch berechnet. Zeitabhängige Zuschläge richten sich nach der erbrachten Leistung und den jeweiligen Voraussetzungen der Gebührenordnung. Zuschlag B beträgt außerhalb der Sprechstunde zwischen 20 und 22 beziehungsweise 6 und 8 Uhr 10,49 €. Zuschlag C beträgt für Leistungen zwischen 22 und 6 Uhr 18,65 €; B entfällt daneben. Zuschlag D beträgt samstags, sonntags und feiertags 12,82 €; innerhalb einer Samstagssprechstunde sind es 6,41 €. Zwischen 20 und 8 Uhr kann D mit B oder C zusammentreffen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Honorar zuzüglich der im konkreten Fall zulässigen Zuschläge. Ohne Sprechstunde wird die Reservierung aufgehoben; die Einzelheiten zur Stornierung finden Sie in den Bedingungen.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Gesetzlich Versicherte zahlen selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die privatärztliche Leistung in der Regel nicht. Bei Privatversicherung und Beihilfe richtet sich die Erstattung nach dem Tarif.

Kann ich die Bescheinigung per Video verlängern?

Nein. Wenn Ihre Beschwerden länger als 3 Kalendertage anhalten, wenden Sie sich bitte an eine Praxis vor Ort oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Muss mein Arbeitgeber die Bescheinigung anerkennen?

Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung hat im Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen hohen Beweiswert für die Arbeitsunfähigkeit. Konkrete Umstände können diesen Beweiswert erschüttern; im Streitfall beurteilt das Gericht die vorliegenden Nachweise. Eine bestimmte Anerkennung oder Entscheidung im Einzelfall können wir Ihnen daher nicht verbindlich zusichern.

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Schildern Sie Ihr Anliegen. Ob die Videosprechstunde geeignet ist und ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.

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Ratgeber

Hier finden Sie Antworten zu ärztlicher Beurteilung, Arbeitgeberpflichten und dem Ablauf unseres privatärztlichen Angebots.

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